Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin für die Anpassung der Ausführungsvorschriften (AV MuS-Honorare, AV MSE) für den Musikschulunterricht einzusetzen, sodass bezahlte Probestunden stattfinden können. Die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und -befreiungen sollten auf Probestunden entsprechend Anwendung finden.

Begründung:

Mit ihrer mühe- und liebevollen Arbeit stellen die bezirklichen Musikschulen und deren Lehrer das musikalische Rückgrat der Hauptstadt dar. Täglich kann man sich auf öffentlichen Konzerten der Musikschulen einen Eindruck von der fleißigen Arbeit und den Lernerfolgen der Schüler verschaffen. Neben der dringend notwendigen Entlastung der bezirklichen Musikschulen etwa durch die Einführung einer Regelfinanzierung und die Beschäftigung von zusätzlichen Sachbearbeitern steht die Beseitigung von bürokratischen Hürden im Zentrum der Verbesserungsmöglichkeiten. Musikschüler und deren Eltern äußern regelmäßig den Wunsch nach Probestunden (z. B. 1 – 3). Diese lassen sich aber auf Grundlage der geltenden Ausführungsvorschriften (AV MuS-Honorare, AV MSE) schwerlich realisieren.

Die Musikschule Treptow-Köpenick beschreibt dieses Defizit im Rahmen des Anmeldeprozederes folgendermaßen:

„Wünsche nach Probestunden lassen sich bei als Honorarkräften beschäftigten Musikschullehrkräften nicht ohne abgeschlossenen Unterrichtsvertrag umsetzen. Flexible Unterrichtsmodelle (z. B. Zehnerkarten) lassen sich im Rahmen der derzeit gültigen Ausführungsvorschriften ebenfalls nicht umsetzen.“

Die Musikschule Charlottenburg-Wilmersdorf bestätigt den Wunsch einer Einführung von Probestunden und beschreibt den derzeitigen unbefriedigenden Zustand folgendermaßen:

„Der Unterrichtsvertrag enthält eine Probezeit und läuft bis zum Ende desjenigen Kalendermonats, in dem die zwölfte Unterrichtseinheit erteilt wird. Eine bezahlte Probestunde vor Vertragsabschluss wäre sinnvoll und ausreichend.“

Durch die Anpassung der Ausführungsvorschriften im Sinne einer Ermöglichung von Probestunden sinken die Hürden zur Aufnahme von Musikschulunterricht und das Zusammenfinden von Musikschülern und Musiklehrern wird erleichtert.