Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Radfahrverbot in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen, z. B. durch zusätzliche Schilder am Zugang zu den Anlagen.

Begründung:
Trotz des grundsätzlichen Radfahrverbots im Berliner Grünanlagengesetz fahren viele Radfahrer ordnungswidrig in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auch dort, wo dies nicht ausnahmsweise gestattet ist. Kontrollen des Ordnungsamtes machen dies deutlich. Oft fehlt den Radfahrern das nötige Unrechtsbewusstsein. Analog der Kennzeichnung des erlaubten Radfahrens auf dafür gekennzeichneten Wegen in bestimmten Grünanlagen sollte daher auch auf das Verbot des Radfahrens besonders hingewiesen werden, z.B. durch entsprechende Hinweise (Piktogramme unter den „Tulpenschildern“) an den Zugängen zu den Anlagen. Vereinzelt sind solche Verbotshinweise schon zu finden. An besonders neuralgischen Punkten könnten auch separate Schilder auf das Radfahrverbot hinweisen.

Damit wird das Bewusstsein der Bevölkerung dafür gestärkt, wo das Radfahren erlaubt ist und wo nicht. Nutzerkonflikte und Gefahrensituationen können damit vermieden werden. Kontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes werden erleichtert.
Der Beschluss der BVV ist erforderlich, nachdem das Bezirksamt auf die schriftliche Anfrage IX/0096 keinen Bedarf für eine zusätzliche Ausschilderung sieht.