(Gebäude Müggelheimer Straße 13)

 

Anfrage VIII/1314  des Bezirksverordneten  Denis Henkel vom 13 .10.2020 :

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage VIII/12 72 führt das Bezirksamt zur Frage 2 aus: „Für die Denkmalwertüberprüfung ist grundsätzlich das Landesdenkmalamt zuständig. Eine Eintragung wurde abgelehnt.“ Demgegenüber antwortete der Senat auf die Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer {Drs. 18/24923} auf die Frage, wann und auf welchen Antrag hin die Denkmalprüfung für das Gebäude Müggelheimer Straße 13 stattgefunden habe: „Dem Landesdenkmalamt liegt keine Anfrage auf Denkmalwertprüfung für das Objekt Müggelheimer Straße 13 vor.“

1) Handelt es sich bei der abgelehnten „Eintragung“ in der Antwort des Bezirksamtes um eine Eintragung in die Denkmalliste? Wenn nein, welche Eintragung ist ansonsten gemeint?

2) Wann, auf wessen Antrag und von wem wurde diese „Eintragung“ geprüft und abgelehnt?

3) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Denkmalwertprüfung des Objekts?

4) Was hat das Bezirksamt angesichts der mit der Schriftlichen Anfrage VIII/1272 angezeigten (Setzungs)Risse in der Fassade unternommen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 02.11.2020:

Zu 1.:
Die Beantwortung der Anfrage VIII/1272 war missverständlich formuliert. Gemeint war: Für die Denkmalwertüberprüfung ist grundsätzlich das Landesdenkmalamt zuständig. Eine Überprüfung bzw. Eintragung fand nicht statt.

Zu 2.:
Siehe Antwort auf Frage 1.

Zu 3.:
Für die Denkmalwertüberprüfung ist grundsätzlich das Landesdenkmalamt zuständig, entsprechende Anfragen für das genannte Objekt liegen dort inzwischen vor.

Zu4.:
Grundsätzlich ist die Eigentümerin oder der Eigentümer für den Zustand eines Gebäudes verantwortlich.

Die Eigentümerin versicherte gegenüber Mitarbeitenden des Bezirksamts, dass ihr aufgrund regelmäßiger Kontrollen der Zustand des Gebäudes Müggelheimer Straße 13 bekannt sei und dass sie dafür sorge, den sicheren Zustand des vorhandenen Gebäudes zu erhalten. Es liegen aktuell keine Beschwerden oder Schadensanzeigen vor. Es besteht folglich derzeit kein Anlass für  bauaufsichtliches Einschreiten.

 

 

Der Link zur Anfrage:

Gebäude Müggelheimer Straße 13 Denis Henkel 1272SchAAntwort