schriftliche Anfrage  VIII/1276 des Fraktionsvorsitzenden  Alexander Bertram vom 25.08.2020:

Nach dem Baugesetzbuch §3 Absatz 1 heißt es:

„(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. Von der Unterrichtung
und Erörterung kann abgesehen werden, wenn 1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder 2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage
erfolgt sind.“

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Sinn und Zweck einer öffentlichen Auslegung und Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Vorschläge von Bürgern?

2. Wieviel Baupläne wurden, bitte mit genauer Angabe der B-Plannummern und Auslegungszeitpunkte, mit welchen Bauträgern, in den letzten 15 Jahren zur Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch öffentlich im Stadtbezirk ausgelegt (bitte in Tabellenform auflisten)?

3. Welche Baupläne davon wurden mehrmals zu welchem Datum ausgelegt?

4. Welche Baupläne zur Schaffung von Wohnraum waren davon vorhabenbezogen?

5. Welche Gründe gab es, dass diese Baupläne (aus Frage 4) als vorhabenbezogene Baupläne umgewandelt wurden?

6. Wie viele Bürger haben sich jeweils an den einzelnen Bauplänen beteiligt (bitte in Tabellenform)?

7. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt gab es von den interessierten Bürgern, die sich jeweils an den einzelnen Bauplänen beteiligt haben, eine Äußerung zu den Vorschlägen oder ein Antwortschreiben vonseiten des Stadtentwicklungsamtes (bitte einzeln in Tabellenform angeben)?

8. In welcher anderen Form wurde die Kommunikation des Stadtentwicklungsamtes zu den interessierten Bürgern gesucht, vorausgesetzt es gab kein oder ein verspätetes Antwortschreiben?

9. Wie viele Vorschläge von interessierten Bürgern, die ursprunglieh nicht in der Planung vorgesehen waren, wurden im jeweiligen B-Plan aufgenommen und umgesetzt (bitte Anzahl und Benennung dieser B-Pläne angeben)?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 07.09.2020:

Zu 1.:
Das Bezirksamt beurteilt den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligungen in einem Bebauungsplanverfahren (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) positiv, da das Bezirksamt dadurch sowohl ein Feedback, als auch wertvolle Anregungen und Hinweise zu den jeweiligen Planungen erhält. Diese werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander eingestellt. Nach Festsetzung des Bebauungsplans erhält jede Bürgerin/jeder Bürger, die/ der sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB schriftlich geäußert hat, ein Mitteilungsschreiben, inwieweit die Anregungen und Hinweise in der Planung berücksichtigt wurden.

Zu 2.:
Für jeden Bebauungsplan wurden und werden sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB als auch die öffentliche Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die jeweiligen Zeiträume der Öffentlichkeitsbeteiligungen sind den Begründungen zu den Bebauungsplänen, Kapitel „Verfahren“ zu entnehmen Die im Bezirk Treptow-Köpenick festgesetzten Bebauungspläne sind auf der Internetseite des Bezirksamtes einsehbar:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bebauungsplaene/

Zu 3.:
Sofern erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit stattgefunden haben, ist dies ebenfalls den
jeweiligen Bebauungsplanbegründungen, Kapitel „Verfahren“ zu entnehmen (siehe Antwort zu
Frage 2.)
B-Plan:
– XV-29b VE (OT Altglienicke, Schönefelder Chaussee, Ortolfstraße)
– XV-30b VE (OT Alt-Treptow, Fanny-Zobel-Straße, anteilig Wohnen)
– 9-11 VE (OT Köpenick, Am Maria-Jankowsky-Park)
– 9-57 VE (OT Köpenick, Marienhain)
– 9-61 VE (OT Johannisthal, Makarenko-Quartier)

Folgende vorhabenbezogene Bebauungspläne, die die Schaffung von Wohnraum beinhalten,
sind aktuell im Verfahren:
B-Plan:
– 9-30 VE (OT Köpenick, Landjägerststraße, anteilig Wohnen)
– 9-51 VE (OT Müggelheim, Müggellandstraße)
– 9-55 VE ((OT Bohnsdorf, Bruno-Taut-Straße)
-9-56 VE (OT Altglienicke, Kiez Anne-Frank-Straße)
– 9-68 VE (OT Altglienicke, Bohnsdorfer Weg)

Zu 5.:
Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden auf Antrag einer Vorhabenträgerin/ eines Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB aufgestellt, der ein konkretes städtebauliches Vorhaben
beinhaltet. Voraussetzung ist, dass die Vorhabenträgerin/der Vorhabenträger über das jeweilige Grundstück verfügungsbefugt sowie bereit und in der Lage ist, das Vorhaben in einer bestimmten Frist durchzuführen. Sofern das städtebauliche Konzept konsensfähig ist, bildet es
die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Vorteil für die Gemeinde ist, dass
die Vorhabenträgerin/der Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten trägt, dass
speziellere Festsetzungen im Bebauungsplan bspw. zur Bewältigung der Lärmschutzproblematik möglich sind und dass es seitens der Vorhabenträgerin/ des Vorhabenträgers im Rahmen des Durchführungsvertrages eine Bauverpflichtung gibt, dieses Vorhaben in einer bestimmten Frist umzusetzen.

Zu 6.:
Das Stadtentwicklungsamt führt keine Statistik über die Anzahl der Bürgerschreiben im jeweiligen Bebauungsplanverfahren. ln der Begründung zum jeweiligen Bebauungsplan ist jedoch
die Abwägung zu jeder einzelnen Bürgerstellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung enthalten und nachzulesen.

Zu 7. und 9.:
Eine solche umfangreiche und detaillierte Recherche ist bei ca. 200 Bebauungsplänen im Bezirk Treptow-Köpenick aus Kapazitätsgründen nicht zu leisten.

Zu8.:
Nach Festsetzung des Bebauungsplans erhält jede Bürgerin/ jeder Bürger, die/ der sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB schriftlich geäußert hat, ein
Mitteilungsschreiben, inwieweit seine Anregungen und Hinweise in der Planung berücksichtigt wurden.

Der Link zur Anfrage:

Mehr Schein als Sein- Fragen zur öffentlichen Auslegung und Bürgerbeteiligung Alexander Bertram 1276SchAAntwort