Aufsteller im Rathaus Köpenick

 

schriftliche Anfrage  VIII/1297 des Fraktionsvorsitzenden  Alexander Bertram vom 17.09.2020:

  1.  Wie lauten die genauen Aufgabenfelder  der Gleichstellungsbeauftragten?
  2. Wie viele Fälle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts wurden in den Jahren von 2010 bis 2019 bei dem Büro der Gleichstellungsbeauftragten gemeldet (bitte auf schlüsseln nach Jahren)?
  3. Wie viele Fälle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts gab es in den Jahren 201 O bis 2019 im Bezirksamt Treptow-Köpenick (bitte aufschlüsseln  nach Jahren)?
  4. Welche konkreten Aktionen hat die Gleichstellungsbeauftragte in den Jahren 2010 bis 2019 im Rahmen ihres Auftrages  selbst durchgeführt?
  5. Mit welchen  Kooperationspartnern  aus dem Bezirk arbeitet die Gleichstellungs­beauftragte  zusammen?
  6. Welche  und wie viele Fortbildungen besuchte die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeit  (bitte aufschlüsseln)?
  7. Welche konkreten Ziele verfolgt  die Gleichstellungsbeauftragte  im Rahmen ihrer Tätigkeit?
  8. Wie viele und welche  Fortbildungsmaßnahmen hat die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb des Bezirksamtes  im Rahmen ihrer Tätigkeit durchgeführt?
  9. Wie hoch ist der Stundenumfang des Büros der Gleichstellungsbeauftragten?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 25.09.2020:

Zu  1.

Die Aufgabenstellung wird vom Landesgleichstellungsgesetz  vorgegeben.  Dort sind die Aufgabenbereiche im §21 wie folgt formuliert:

§21 Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken

(1) Der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der Verwaltung  zu beachten und gehört zu den Aufgaben  der Berliner Bezirksverwaltungen. Dazu bestellen die Bezirksämter  eine hauptamtlich tätige Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte.

Die Dienstaufsicht über die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte übt die Bezirksbürgermeis­terin  oder  der  Bezirksbürgermeister  aus. Zur  Erfüllung ihrer Aufgaben  ist  die  Frauen-  oder Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustat­ten.

(2) Das Bezirksamt  informiert  die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte  unverzüglich über Vorhaben,  Programme, Maßnahmen und Entscheidungen, die ihre Aufgaben  berühren,  und gibt ihr vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellung­nahme.

(3) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte regt Vorhaben  und Maßnahmen zur Verbes­serung der Arbeits-  und Lebensbedingungen von  Frauen im Bezirk an. Sie arbeitet insbeson­dere mit gesellschaftlich relevanten  Gruppen, Behörden und Betrieben zusammen. Die Frauen­ oder Gleichstellungsbeauftragte  informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten  ihres Aufgabenbereichs.

(4) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt  Empfehlungen zur Ver­wirklichung des Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirk­ samt innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.

(5) In Angelegenheiten, die frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.

Zu 2.

Die derzeitige  Stelleninhaberin nimmt seit 2012 die Aufgabe wahr  und kann daher für  diesen Zeitraum  berichten.  Berichte!  wird  über die Anzahl der Personen, welche  sich persönlich im Rahmen der Sprechstunde und telefonisch an die Gleichstellungsbeauftragte gewandt haben.

2012: 3
2013:4
2014:4
2015: 5
2016: 2
2017: 5
2018: 7
2019: 5

In der Regel werden die Personen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf ca. % – 1  Jahr und länger von der Gleichstellungsbeauftragten begleitet.

Zu 3.

Mögliche Fälle von  Diskriminierung auf Grund des Geschlechts  innerhalb des  Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin werden  von der Gleichstellungsbeauftragten  nicht bearbeitet.

Zu 4.

Es kann ab 2012 berichtet werden. Für die durchgeführten Veranstaltungen, Aktionen und Pro­jekte wird wegen  der Umfänglichkeit auf die Berichterstattung  im Internet verwiesen.  Hier können alle Aktivitäten auf den Webseiten:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/-aktuelles/artikel.881835.php

nachvollzogen werden.

Zu 5.

Die Gleichstellungsbeauftragte  arbeitet  mit  gesellschaftlich  relevanten  Gruppen, Behörden, Vereinen, freien Trägern, Stiftungen, gemeinnützigen Unternehmen und bezirklichen Bündnis­ sen zusammen. Sie ist in bezirklichen  Netzwerken  vertreten,  zum Beispiel dem Familiennetz­ werk  Schöneweide. Innerhalb des Bezirksamtes  ist die Gleichstellungsbeauftragte  Mitglied in der Arbeitsgruppe Sozialräumliche Planungskoordination und berufenes  Mitglied in der Steue­rungsgruppe zur Umsetzung des Demografie Konzeptes.

Die Gleichstellungsbeauftragte führt eigenständig das Netzwerk  mit den bezirklichen  Frauen­projekten  sowie das Aktionsbündnis „Mehr Mädchen in MINT in Treptow-Köpenick“. Die Gleich­ stellungsbeauftragte  hat maßgeblich das im Aufbau  befindliche Netzwerk  für Alleinerziehende initiiert und aufgebaut.
Zudem arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte  in dem Netzwerk der Beauftragten für Chancen­gleichheit am Arbeitsmarkt  im Jobcenter Treptow-Köpenick mit.

Zu 6.

Zu Personaleinzelangelegenheiten wird hier keine Auskunft erteilt.

Zu 7.

Die Gleichstellungsbeauftragte  verfolgt  auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes das Ziel, das Gleichstellungsgebot im Bezirk zu verwirklichen.

Zu 8.

Die Gleichstellungsbeauftragte  hat nicht den Arbeitsauftrag,  Fortbildungsmaßnahmen im Bezirksamt durchzuführen.

Zu 9.

Es gibt kein Büro der Gleichstellungsbeauftragten.

Der Link zur Anfrage:

Aufgabenfelder und Aktivitäten der Gleistellungsbeauftragten Alexander Bertram 1297 SchA Antwort