schriftliche Anfrage VIII/ 1222 des Bezirksverordneten Karl Rößler vom 09.07.2020:

Durch die Erhaltungsverordnung vom 18. 12.2000 wurde der „Alte Dorfkern Rahnsdorf“ und somit der einzigartige Charakter des Ortsbildes des ehemaligen Fischerdorfs unter Schutz gestellt. in der Liste der Kulturdenkmale in Rahnsdorf ist neben der Dorfkirche, dem Haus Dorfstraße Nr. 25 (ehemaliges Schul- und Küsterhaus), auch das Haus Dorfstraße Nr. 12 (Wohnhaus mit Stall, Baujahr 1873, Objekt-Dok.-Nr. 09045598) als besonders schützenswertes Baudenkmal im Denkmalbereich (Ensemble) aufgeführt. Das Haus Nr. 12 wird anscheinend zurzeit nicht bewohnt und befindet sich in einem sehr schlechten äußeren Zustand. Eine straßenseifige Hauseingangstreppe wurde zurückgebaut An der Haustür und auf dem Grundstück vor dem Haus wurden Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder“ angebracht. Das Grundstück ist mit einem Flatterband eingezäunt. Soweit bekannt, befindet sich das Anwesen in Privatbesitz.

1. Sind dem Bezirksamt Pläne des Eigentümers des Hauses Nr. 12 hinsichtlich einer beabsichtigten Sanierung, Errichtung weiterer baulicher Anlagen, eines Abbruchs oder einer Nutzungsänderung des Gebäudes bekannt und, wenn ja, welche und wurde gegebenenfalls hierzu bereits ein Antrag vom Eigentümer beim Bezirksamt eingereicht?

2. Welche Möglichkeit hat das Bezirksamt, den Eigentümer des Hauses Nr. 12 bezüglich des Erhalts des Denkmals in die Pflicht zu nehmen, das heißt, ihn zu baldigen Maßnahmen gegen den weiteren Verfall des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zu veranlassen?

 

Die Antwort vom Bezirksamt am 23.07.2020:

Zu 1. und 2.:
Der Unteren Denkmalschutzbehörde ist der Zustand des Gebäudes bekannt. Für das Haus Nr. 12 war bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 1995 ein Abrissantrag gestellt. Die straßenseitige Eingangstreppe war zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr vorhanden. Die damaligen Eigentümer sicherten bis 2019 das Gebäude durch handwerkliche Eigenleistung, soweit es ihnen nach eigenen Aussagen möglich war. Diese Arbeiten zur Sicherung des Gebäudes wurden der Unteren Denkmalschutzbehörde nachgewiesen, sind für einen langfristigen Erhalt aber nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurde 2018 durch die untere Denkmalschutzbehörde ein Gutachten zum Schadensbild des Gebäudes beauftragt. Die Finanzierung erfolgte über das Bezirksamt
Anfang 2020 gab es einen Eigentümerwechsel. Nach Abschluss der Klärung der Eigentumsübertragung findet in Kürze ein Termin in der Unteren Denkmalschutzbehörde statt, um die notwendigen Schritte zum Erhalt und zur Instandsetzung des Gebäudes mit dem neuen Eigentümer abzustimmen. Der neue Eigentümer hat seine Mitwirkung signalisiert.

 

hier der Link zur Anfrage:

Baudenkmal in der Dorfstraße 12 im ehemaligen Fischerdorf Rahnsdorf Karl Rößler