+++ Beschilderung auf der Puschkinallee verbessern – Antrag abgelehnt +++

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die nichtamtlichen Zeichen auf der Puschkinallee – Verkehrszeichentafeln mit rot durchgestrichenem Z 237 StVO und Text: „Benutzungspflicht hier aufgehoben! Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig!“ – aus dem Sichtbereich des Verkehrs auf der Fahrbahn entfernt werden. Stattdessen soll an geeigneten Stellen mit dem Gefahrzeichen Z 138 StVO – Radverkehr – auf den zulässigen Fahrradverkehr auf der Fahrbahn und die damit verbundene Gefahr hingewiesen werden.

Link zum Antrag:

Beschilderg. Puschkinallee Andreé Bügel 1_Version_vom_22_01_2019

 

Verteidigung des Antrages von Andreè Bügel in der BVV vom 04.04. 2019: