+++ Keine Anwendung des Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte +++

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag zur nächsten BVV, das Sonderbaurecht für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246 BauGB) nicht mehr anzuwenden, denn durch die bis 31.12.2019 befristeten Regelungen werden Planungsrechte des Bezirks und Beteiligungsrechte von Bürgern stark eingeschränkt.

Die berechtigten Sorgen und Ängste der Bevölkerung müssen aber endlich ernst genommen werden. Die in der regulären Bauplanung vorgesehene Bürgerbeteiligung darf nicht ausgehebelt werden.

Im Übrigen braucht Berlin keine neuen Flüchtlingsunterkünfte, sondern neue Wohnungen und eine entsprechende Infrastruktur!

Link zum Antrag:

kein Sonderbaurecht Denis Henkel 1_Version_vom_18_09_2018

 

Verteidigung des Antrages von Denis Henkel in der BVV vom 15.11.2018: