Ich frage das Bezirksamt :

1. Bleibt das Bezirksamt bei seiner in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen am 07.03.2018 durch Herr BzStR Hölmer gemachten und mir nach der genannten Sitzung nochmals bestätigten Aussage der Nichtzuständigkeit des Bezirksamtes für den bereits bestehenden, befestigten und gepflasterten Hegemeisterweg in Rahnsdorf, da eigene Recherchen (Quellen: FIS-Broker Berlin u. a.) eine Zuständigkeit des Bezirksamtes zum Ergebnis haben und nicht die der Berliner Forsten, wie Herr BzStR Hölmer mir mitteilte?

2….

Zuständigkeit Hegemeisterweg Karl Rößler 0448SchAAntwort