Ich frage das Bezirksamt :

1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, die Berliner Wasserbetriebe zu veranlassen, die beiden Frischwasserleitungen für 27 Grundstücke in den Stichstraßen Falkenbrunnstraße Nr. 52 a-h, 54 a-h, 56 a-f und 58 b-f im Rahmen der Arbeiten zur Erneuerung der Frischwasserleitung in der Falkenbrunnstraße von Am Falkenberg in Richtung Bahndamm ebenfalls zu erneuern?

2. Wird sich das Bezirksamt bei den Berliner Wasserbetrieben dafür einsetzen, dass die maroden Frischwasserleitungen in den Stichstraßen aus den 30er Jahren gegen neue ausgetauscht werden, da dies nach der Antwort der Berliner Wasserbetriebe auf Nachfrage der Anlieger („Die Leitungen halten 100 Jahre“) nicht vorgesehen ist?

Erneuerung maroder Frischwasserleitungen in den Stichstraßen der Falkenbrunnstraße Burkard Reimer 0433SchAAntwort