Ich frage das Bezirksamt :

1. Zu welchem Zweck wurden dem Verein „offensiv‘ 91 e.V.“ die Räume im heutigen „FamilienBegegnungsZentrum Altglienicke“ in der Köpenicker Sir. 42, 12524 Berlin, überlassen?

2. Warum und aus welchem Rechtsgrund wurden die Räume mietfrei überlassen?

3. Auf welcher Grundlage ist es dem Mieter gestattet, die (mietfrei) überlassenen Räume Dritten zu überlassen?

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Mieter jedenfalls im Jahr 2017 die Räume mehrmals einem Abgeordneten (DIE LINKE) zum Zweck der Bürgersprechstunde Oberlassen hat?

5. Wie beurteilt dies das Bezirksamt, insbesondere im Hinblick auf den vereinbarten Zweck der Überlassung und die Mietfreiheit?

6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Räume in der Vergangenheit auch anderen Abgeordneten zur Bürgersprechstunde überlassen wurden?

7. Welche Einnahmen hat „offensiv‘ 91 e.V.“ aus der Überlassung der Räume an Abgeordnete erzielt?

Überlassung von Räumen im FamilienBegegnungsZentrum Altglienicke an Abgeordnete Denis Henkel 0407SchAAntwort