Ich frage das Bezirksamt :

Die landeseigene STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH entwickelt nach eigenen Angaben auf ihrer Internetseite gegenwärtig ein Projekt zur dauerhaften Bebauung der Brachfläche zwischen Hassoweg und Nelkenweg mit Mietwohnungen, „die zu einem Teil (30 bis 50 Prozent) in den ersten Jahren von Geflüchteten bewohnt werden“ sollen. Geplant sei hier 3- bis max. 5-geschossiger Geschosswohnungsbau (ggf. modular). Das dazu notwendige Bebauungsplanverfahren befindet sich aktuell beim Bezirksamt Treptow-Köpenick im Verfahren.

1. Gibt es im Bezirksamt aktuell Bestrebungen zur Aufstellung eines neuen B-Plans für den Bereich zwischen Hassoweg und Nelkenweg, nachdem der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 9-56 im Februar 2017 um diesen Bereich reduziert wurde?

2. Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen zur Errichtung von Wohnungen beziehungsweise einer MUF auf dieser Fläche einbezogen?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Errichtung von Wohnungen beziehungsweise einer MUF auf dieser Fläche zulässig?

4. Wie ist der Stand der Planungen für dieses Vorhaben und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

Modulare Unterkünfte für Flüchtling im Hassoweg-Nelkenweg Denis Henkel 0404SchAAntwort