Anfrage VIII/1326  des Bezirksverordneten  Denis Henkel vom 27 .10.2020 :

Nach § 4 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 4 der SARS-Co V-2-Infektionsschutzverordnung des Senats in der Fassung vom 20. Oktober 2020 ist im Bereich der Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

1. Ist die Bölschestraße ein Corona-Hotspot?

2. Gibt es dort ein erhöhtes Ansteckungsrisiko gegenüber anderen Einkaufsstraßen oder touristischen Anziehungspunkten in Treptow-Köpenick, wie zum Beispiel in der Bahnhofstraße,
Baumschulenstraße, Dörpfeldstraße, Altstadt Köpenick?

3. Aufgrund welcher Daten, Fakten und Erkenntnisse wurde die Anordnung des Senats getroffen?

4. Wurde das Bezirksamt in die Entscheidung des Senats eingebunden und gegebenenfalls in welcher Weise?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 12.11.2020:


Zu 1.
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

Zu 2.
Nein.

Zu 3.
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

Zu 4.
Nein, das Bezirksamt wurde in die Entscheidung des Senats nicht eingebunden.

 

 

Der Link zur Anfrage:

Corona-Maskenpflicht in der Bölschestraße Denis Henkel 1326SchAAntwort