Allende Viertel                                                                                   Müggelschlösschen Schule

 

Anfrage VIII/1129  des Bezirksverordneten  Denis Henkel vom 30 .03.2020 :

1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die geplante Errichtung von Wohngebäuden im Allende-Viertel I zwischen der Wendenschloßstraße und der Salvador-Allende-Straße sowie im Allende-Viertel II südlich des Müggelschlößchenwegs?

2. In welchen Fällen wurden bereits Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide erlassen oder Bauvoranfragen gestellt?

3. Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der sozialen, kulturellen, grünen und verkehrlichen Infrastruktur, einschließlich des Erhalts und des Ausbaus von Pkw-Stellplätzen, geplant?

Antwort des Bezirksamtes am 09.04.2020:

Zu 1.: Über eine Bürgeranfrage hat das Bezirksamt Kenntnis davon erhalten, dass die WBG Amtsfeld eine Nachverdichtung ihrer Wohnungsbaubestände im Allende-Viertel prüft. Nach den
dem Bezirksamt vorliegenden Informationen sollen jedoch zunächst die Bewohnerinnen und Bewohner informiert bzw. gehört werden. Eine baurechtliche Abstimmung mit dem Bezirksamt hat bislang nicht stattgefunden. Konkrete (Vor)Entwürfe oder auch nur Lagepläne sind nicht bekannt. Das Bezirksamt hat die Bürgeranfrage zum Anlass genommen, an die WBG Amtsfeld heranzutreten. Dem Bezirksamt wurde zugesagt, dass die Vorentwürfe in Kürze vorgestellt werden. Erst dann ist eine rechtliche Befassung möglich.

Zu 2.: Entfällt.

Zu 3.: Da aktuell keine konkreten Wohnungsbaupläne vorliegen, gibt es auch keine damit in Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen in den angefragten Gebieten. Unabhängig davon sind jedoch verschiedene Baumaßnahmen geplant, welche die angelragte Infrastruktur betreffen.
Hier sind exemplarisch zu nennen:

-Komplettsanierung und Erweiterung des leerstehenden Gebäudes der Müggelschlößchenschule
-Neubau der Kita Alfred-Randt-Straße 15
-geringfügige Erweiterung der Stellplätze für PKW und Motorräder durch die WBG „Amtsfeld“ eG im Allende Viertel I und II

Zur Frage nach Stellplätzen ergeht wiederholt folgender Hinweis: Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in
Berlin abgeschafft.

 

 

Der Link zur Anfrage:

Nachverdichtung im Allende-Viertel Denis Henkel 1129SchAAntwort