schriftliche Anfrage VIII/1071 des Bezirksverordneten Denis Henkel vom 09.01.2020:

Laut dessen Internetseite sind im sogenannten Bündnis für Demokratie und Toleranz Treptow Köpenick das „Bezirksamt und Bezirksstadträte“ vertreten. Auf der Internetseite des Bezirksamtes heißt es dazu, „Fachbereiche des Bezirksamtes“ seien im Bündnis vertreten. Schirmherr des Bündnisses ist der Bezirksbürgermeister.

1. Wie ist das Bezirksamt konkret in das sogenannte Bündnis für Demokratie und Toleranz Treptow-Köpenick einbezogen?

2. Wer genau vertritt das Bezirksamt in dem Bündnis, insbesondere welche Bezirksstadträte, weitere Beschäftigte oder Fachbereiche sind dort entsprechend der Darstellung auf den Internetseiten vertreten?

3. Wer vom Bezirksamt nimmt an den Versammlungen des Bündnisses teil?

4. Wie nimmt das Bezirksamt Einfluss auf die Willensbildung im Bündnis?

5. Nach welcher Satzung oder Geschäftsordnung arbeitet das Bündnis, dessen Schirmherr der Bezirksbürgermeister ist?

6. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass das Bündnis unter Beteiligung des Bezirksamtes bzw. unter Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters nicht parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei wirkt und das Bezirksamt damit gegen seine verfassungsmäßige Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität und zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien verstößt?

7. Unterwirft sich das Bezirksamt der Regel des Bündnisses (siehe dessen Internetseite), dass Mehrheitsbeschlüsse des Bündnisses für alle Teilnehmer gelten und auch nach außen zu vertreten sind?

8. Welche weiteren Kriterien gelten für die Aufnahme in das Bündnis, die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs bzw. den Ausschluss aus dem Bündnis und wie hat das Bezirksamt bei der
Festlegung der Kriterien mitgewirkt?

9. Wer führt die laufenden Geschäfte des Bündnisses?

10. Welche Tätigkeiten und Verpflichtungen sind konkret mit der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters verbunden

11. Welche personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen stellt das Bezirksamt dem Bündnis zur Verfügung und auf welcher Rechtsgrundlage?

12. Warum und seit wann lädt der Bezirksbürgermeister selbst zu den Versammlungen des Bündnisses ein?

13. Inwieweit war bzw. ist das Bezirksamt an der Festlegung der Tagesordnung der Versammlungen des Bündnisses beteiligt?

14. Bei welchen Versammlungen des Bündnisses seit 2014 stand der Umgang mit einzelnen Parteien im Bezirk auf der Tagesordnung, um welche Parteien handelt es sich und welche Vertreter des Bezirksamts haben an diesen Sitzungen jeweils teilgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Datum der Sitzung)?

15. Welche Beschlüsse und Maßnahmen wurden wann zum Umgang mit Parteien im Bezirk getroffen und wie hat sich das Bezirksamt dabei positioniert?

16. Wer fertigt die Protokolle der Versammlungen und versendet diese an die Mitglieder des Bündnisses?

 

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 31.01.2020:

Zu 1.: Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamts nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Bündnisses für Demokratie und Toleranz teil.

Zu 2 und 3.: Je nach zeitlichen Kapazitäten und fachlichen Bedarfen nehmen an den Sitzungen des Bündnisses für Demokratie und Toleranz verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des
Bezirksamts teil.

Zu 4: Auf die Willensbildung im Bündnis für Demokratie und Toleranz nimmt das Bezirksamt keinen Einfluss.

Zu 5: Das Bündnis engagiert sich nach einem gemeinsamen Selbstverständnis. Dieses ist auf der Internetseite des Bündnisses unter „Über uns“ geschildert : https://www.demokratie-tk.de/pages/de/ueber-uns.php (siehe auch Anlage „Selbstverständnis Bündnis“)

Zu 6: Die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamts stehen in den Sitzungen des Bündnisses für Demokratie und Toleranz –unter Berücksichtigung der jeweiligen zeitlichen Kapazitäten in ihren fachlichen Zuständigkeiten mit ihrer Expertise zur Verfügung – nicht mit ihren politischen Gesinnungen.

Zu 7: Das Bezirksamt handelt nach dem AZG und den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zu 8: Kriterien zur Aufnahme in das Bündnis für Demokratie und Toleranz obliegen nicht der Zuständigkeit des Bezirksamts.

Zu 9: Die laufenden Geschäfte bzw. Aktivitäten des Bündnisses für Demokratie und Toleranz werden durch verschiedene engagierte Akteurinnen und Akteure organisiert.

Zu 10: Die/der jeweilige Bezirksbürgermeister/in nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil und berichtet über aktuelle Themen aus dem Bezirksamt.

Zu 11: keine

Zu 12: Die/der jeweilige Bezirksbürgermeister/in lädt zu den Sitzungen des Bündnisses für Demokratie ein, um ein breites zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie sowie ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu befördern.

Zu 13: Die Tagesordnung ergibt sich aus den aktuellen Themen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure des Bündnisses für Demokratie und Toleranz. Das Bezirksamt ist daran weder beteiligt noch nimmt es darauf Einfluss.

Zu 14 und 15: Auskünfte über derlei Informationen obliegen nicht der Zuständigkeit des Bezirksamts bzw. hat das Bezirksamt dazu keine Berechtigung, da es nur Teil des Bündnisses ist, aber nicht federführend. da

Zu 16: Die Protokolle werden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefertigt und versendet.

Anlage:

 

 

hier der Link zur Anfrage:

sogenanntes Bündn. f. Demokratie u. Toleranz Denis Henkel 1071SchAAntwort