(Hassoweg)

schriftliche Anfrage VIII/0836 des Bezirksverordneten Denis Henkel vom 21.05.2019:

1. Welche Bebauungspläne befinden sich im Aufstellungsverfahren (bitte sortiert nach Datum des letzten Aufstellungsbeschlusses)?

2. In welchen dieser Bebauungsplanverfahren ist die Festsetzung von Flächen zur Wohnnutzung vorgesehen?

3. Welche Bebauungsplanverfahren werden aktuell nicht weiterverfolgt (kein Verwaltungshandeln in den letzten 12 Monaten) und warum nicht?

4. In welchen Gebieten und für welche Objekte ist nach Kenntnis des Bezirksamtes die Nutzung des bis Ende 2019 geltenden Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 BauGB geplant?

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 21.06.2019:

Zu 1.: Beiliegend eine Liste mit den Bebauungsplänen, die aufgestellt und damit im Verfahren sind. Die Bebauungsplan-Nummern werden in der Reihenfolge der Aufstellung vergeben, d.h. die
höchste Nummer bekommt jeweils der neueste Bebauungsplan, also der zuletzt aufgestellt wurde. Die Liste enthält nicht die festgesetzten, bereits rechtskräftigen Bebauungspläne und auch nicht mehr die Bebauungspläne, die aufgrund eines entfallenen Erfordernisses eingestellt wurden (daher sind die laufenden Nummern nicht durchgängig).

Zu 2.: Der Liste ist zu entnehmen, welche Bebauungspläne Wohnen als Nutzungsart beinhalten.

Zu 3.: In der Liste sind die Bebauungsplanverfahren, die aktuell bearbeitet werden, grau hinterlegt. Bei den übrigen Bebauungsplänen, die aktuell nicht in der Bearbeitung sind, besteht seitens
des Eigentümers/ Vorhabenträgers derzeit kein (oder kein zügiges) Entwicklungsinteresse oder derzeit kein Erfordernis.

Zu 4.: Nach derzeitiger Kenntnis des Bezirksamtes ist die Nutzung des bis Ende 2019 geltenden Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 BauGB für das Grundstück Bohnsdorfer Weg 109-119, Fürstenwalder Allee 356 und Hassoweg/Nelkenweg geplant.

der Link zur Anfrage:

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren Denis Henkel 0836SchAAntwort