Ich frage das Bezirksamt :

1. Handelt es sich bei der Annahme von Elektroschrott durch Personen, die nicht bei der BSR beschäftigt sind und die vor dem BSR-Hof stattfindet, um eine gewerbliche Tätigkeit und, wenn ja, liegt dort eine Genehmigung vor und, wenn nein, weshalb wird nicht gegen diese Tätigkeiten vorgegangen?

2. Ist bekannt, ob durch diese Handlungen ein erhöhtes Risiko für Natur und Umwelt besteht?

3. Entstehen dem Bezirk Kosten, z. B. für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten?

Elektroschrott Alexander Bertram 0764SchAAntwort