Ich frage das Bezirksamt :

1. Gibt es im Bezirk zentrale Ansprechpartner, die nach Dienstschluss der Hausmeister und der Serviceeinheit Facility-Management bei technischen Notfällen angerufen werden können?

2. Welche Regelungen bestehen bei technischen Notfällen, zum Beispiel bei Glasbruch, Auslösen der Alarmanlage, Havarien und so weiter nach Dienstende des Hausmeisters und außerhalb der Öffnungszeiten der Handwerksfirmen?

3. Wie wird der Zugang zu Schulen bei Vandalismus oder anderen Notfällen außerhalb der Arbeitszeiten (z. B. Wochenende, feiertags und so weiter) gewährleistet?

 

Rufbereitschaft an Schulen J. Schleinitz0483SchAAntwort