Zu den Antworten des Bezirksamtes vom 12.12.2017 auf die Kleine Anfrage KA VIII/0319 vom 14.11.2017 zum generationsübergreifenden Aktivplatz in Rahnsdorf ergeben sich weitere Fragen. In der Antwort auf Frage 1 und 2 wird darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Verpflichtung für Aktivplätze für Erwachsene nicht beim Straßen- und Grünflächenamt liegt.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Weshalb ist es dem Bezirksamt ganz offensichtlich bis heute nicht gelungen, eine Zuständigkeit (rechtliche Verpflichtung) im Bezirk für das wichtige, zukunftsorientierte Projekt generationsübergreifende Aktivplätze festzulegen?

2. Kann diese Aussage als Zusage des Bezirksamtes angesehen werden, dass bei der Komplettierung des generationsübergreifenden Aktivplatzes in Rahnsdorf dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Sportvereine durch das Aufstellen von Sportgeräten aus Edelstahl nunmehr Rechnung getragen wird?

3. Wie viele Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe gebeten?

4. Welches Unternehmen erhielt den Zuschlag?

5. Wurde bei der freihändigen Vergabe des Auftrages die für das Land Berlin geltende Wertgrenze für Lieferleistungen beachtet?

6. Wie viele Aufträge zur Beschaffung von Spielgeräten wurden in den beiden vergangenen Jahren (2016 und 2017) erteilt?

Nachgehakt- Generationsüberfreifender Aktivplatz in Rahnsdorf, Hessenwinkel Karl Rößler 0383SchAAntwort