Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist das Gesundheitsamt noch in der Lage, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere für die meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz ?

2. Welche Vorsorgemaßnahmen hat das Gesundheitsamt bei anhaltendem Personalmangel zur Sicherstellung seiner gesetzlichen Aufgaben getroffen?

Gesundheitsamt I 0161KAAntwort