Auf die Kleine Anfrage Nr. KA VIII/0039 vom 14.12.2016 hin teilte das Bezirksamt mit, dass die ehemalige Großgaststätte aus planungsrechtlichen Gründen ersatzlos zurückgebaut wird und dass die Architektur des Gastronomiegebäudes von minderer Qualität sei beziehungsweise in Folge des jahrelangen Leerstandes einen sehr schlechten Erhaltungszustand aufweist.

Welche Rechtsnormen (planungsrechtliche Gründe) machen den Abriss der ehemaligen Großgaststätte unabdingbar?

Welche Expertisen beziehungsweise nachweisbaren Baugutachten liegen der Behauptung zugrunde, dass der Erhaltungszustand der ehemaligen Großgaststätte so schlecht sei, dass ein Abriss unumgänglich ist?

 

Sanierung d. Strandbades Müggelsee Karl Rößler 0069KAAntwort