1. In welchen zeitlichen Abständen und in welchem Umfang lässt sich das Bezirksamt über den Zustand der Straßen und Brücken im Bezirk Treptow-Köpenick informieren?

2. Von wem lässt sich das Bezirksamt hier unterrichten?

3. Gibt es auf Bezirks- oder Landesebene Langzeitplanungen, um Straßen und Brücken in Treptow-Köpenick dauerhaft verkehrstüchtig zu halten?

4. Wie schätzt das Bezirksamt selbst aktuell den Zustand der Brücken und Straßen in Treptow-Köpenick ein?

5. Gibt es aktuell Hinweise darauf, ob in näherer Zukunft mit weiteren Brücken- und Straßensperrungen wegen dringendem Sanierungsbedarf in Treptow-Köpenick gerechnet werden muss?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2.
Das Bezirksamt, vertreten durch das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt, ist selbst durch das regelmäßige Begehen des öffentlichen Straßenlandes gemäß den „Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung)“ sowie durch alle weiteren Maßnahmen der Straßenunterhaltung und -aufsicht über den Zustand der Straßen ständig informiert. Die Brückenbauwerke fallen nicht die in die bezirkliche Zuständigkeit. Über den Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Bezirk Treptow-Köpenick informiert die zuständige Abt. V der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Bezirk nach Erfordernis.

Zu 3.
Sowohl für Straßen als auch für Brückenbauwerke ist die Überwachung und Gewährleistung der Verkehrstüchtigkeit eine ständige Arbeitsaufgabe des jeweiligen Baulastträgers. „Langzeitplanungen“ im Sinne des Wortes bestehen in der Regel durch die jeweiligen Investitionsplanungen.

Zu 4.
Der Zustand der Straßen des Bezirks wird insgesamt als verkehrssicher eingeschätzt. Unbenommen davon sind die Mittel, die die Senatsfinanzverwaltung allen Berliner Bezirken – sowohl für die Straßenunterhaltung als auch für Investitionen – zur Verfügung stellt, dem Bedarf nicht angemessen. In der Folge können eine Vielzahl notwendiger und sinnvoller Maßnahmen nicht wie geplant baulich umgesetzt werden.

Zu 5.
Nein, aktuell gibt es aus Sicht des Straßenbaulastträgers keine Hinweise darauf, dass Straßensperrungen wegen dringendem Sanierungsbedarf notwendig werden. Für Brückenbauwerke ist ein solcher Bedarf dem Bezirk zurzeit auch nicht bekannt.

Dr. Claudia Leistner
Bezirksstadträtin

220310_Zustand Straßen und Brücken in TK