Der Wasserverband Strausberg Erkner (WSE) hat für verschiedene Gemeinden, insbesondere auch für die unmittelbar an Treptow-Köpenick angrenzende Gemeinde Erkner eine Rationierung des Wasserverbrauchs beschlossen. (https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/tesla/2021/12/brandenburg-wasserverband-rationierung-gruenheide-tesla-knappheit.html)
Der WSE hat dabei betont, dass diese Wasserknappheit nicht durch die Ansiedlung von Tesla ausgelöst wurde, gleichwohl muss davon ausgegangen werden, dass sich die Ansiedlung von Tesla mit einem auf 1,4 Millionen Kubikmeter jährlich gedeckelten Wasserverbrauch negativ auf die Gesamtsituation auswirkt.

1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob in den östlichen und südöstlichen Ortsteilen von Treptow-Köpenick derzeit eine Frisch- oder Trinkwasserknappheit besteht oder zu befürchten ist?

2. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob und, wenn ja, wie sich der Wasserverbrauch von Tesla auf die Versorgung Treptow-Köpenick mit Frisch- und Trinkwasser auswirken wird?

3. Welche Pläne hat das Bezirksamt, um einer möglichen Frisch- und Trinkwasserknappheit entgegenzuwirken?

4. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob es von Seiten der Berliner Wasserbetriebe Vorstellungen oder Pläne über die Rationierung von Frisch- oder Trinkwasser im Bezirk Treptow-Köpenick oder in bestimmten Ortsteilen gibt?

5. Liegen dem Bezirksamt zwischenzeitlich Erkenntnisse darüber vor, in welchen Mengen und in welcher Zusammensetzung Abwässer durch Tesla eingeleitet werden?

6. Liegen dem Bezirksamt zwischenzeitlich Erkenntnisse darüber vor, ob von den Abwässern, die durch Tesla eingeleitet werden, negative Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung im Bezirk Treptow-Köpenick zu erwarten sind?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und Auswirkungen durch die Ansiedlung von Tesla liegen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. den Brandenburger Behörden. Eine Beantwortung der Fragen kann auf Bezirksebene nicht erfolgen.
Ich verweise auf das Schreiben des Staatssekretär Tidow vom 20. Dezember 2019 zu Verfahren zum Umgang mit Anfragen in den Bezirksverordnetenversammlungen (Anlage). In diesem bittet Herr StS Tidow „um Verständnis, dass bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegen, daher grundsätzlich keine Beantwortung von Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in der BVV durch mein Haus erfolgen kann.“

Dr. Claudia Leistner
Bezirksstadträtin

211209_Wasserhaushalt in TK