1. In welchen öffentlichen Grünanlagen im Bezirk ist das Radfahren erlaubt und wie ist das ausgeschildert?

2. In welchen öffentlichen Grünanlagen wird auf das grundsätzliche Verbot des Radfahrens besonders hingewiesen, gegebenenfalls in welcher Form?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
In folgenden öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind Wege oder Bereiche zum Radfahren
freigegeben:
 Kurpark Friedrichshagen
 Wuhleweg zwischen Lindenstraße und Hämmerlingstraße (Köpenick)
 Bellevuepark (Köpenick)
 Wuhlheide – Volks- und Waldpark (Oberschöneweide)
 Wuhlheide – FEZ-Park (Oberschöneweide)
 Platz des 23. April (Köpenick)
 Schlesischer Busch bis zum Lohmühlenplatz (Alt-Treptow)
 Treptower Park (Weg zwischen Puschkinallee und Am Treptower Park)
 Grünanlage Ellernweg (Johannisthal)
 Johannisthaler Park
 Grünanlage Hartriegelstraße – Moosstr. (Niederschöneweide)
 Altglienicker Grund
 Falkenberg (Bohnsdorf)

An den Haupteingangsbereichen gibt es die zusätzliche Beschilderung „Radfahren erlaubt“ mit entsprechendem Piktogramm.

Zu 2.
Da das Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen laut Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) generell verboten ist, bedarf es keiner weiteren Ausschilderung.

Dr. Claudia Leistner
Bezirksstadträtin

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