Anfrage VIII/1043  des Bezirksverordneten  Denis Henkel vom 26 .11.2019 :

1. Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht auf dem asphaltierten Teil des Müggelschlößchenwegs zwischen Buswendeschleife und Am Müggelsee?

2. Sind dem Bezirksamt die Fahrbahnschäden (Anhebungen, Aufplatzungen) vermutlich durch Wurzeln in diesem Bereich bekannt?

3. Was tut das Bezirksamt dagegen und wann ist mit einer Beseitigung der Gefahrenstellen zu rechnen?

 

Antwort des Bezirksamtes am 20.12.2019:

zu 1. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Straßen- und Grünflächenamt.

zu 2. und 3.Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es in diesem Bereich Wurzelhebungen gibt. Das Straßen und Grünflächenamt stimmt sich zum Jahresbeginn 2020 mit den Berliner Forsten ab,
inwieweit schadensverursachende Wurzeln entfernt werden können.

der Link zur Anfrage:

Müggelschlösschenweg Denis Henkel 1043SchAAntwort